Konditionen

Ihnen stehen folgende Möglichkeiten offen, die Kosten für die Psychotherapie zu begleichen:

Grundversicherung: Psychotherapie auf ärztliche Anordnung
Seit dem 1. Juli 2022 werden Psychotherapien, die von kantonal zugelassenen psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten durchgeführt werden, von der Grundversicherung übernommen. Damit eine Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen wird, muss sie von einer Allgemeinmedizinerin, einem Kinderarzt, einer Psychiaterin oder einem Facharzt für psychosomatische Medizin angeordnet werden. Jede Anordnung berechtigt zu 15 Sitzungen.

Ein Austausch zwischen der anordnenden Fachperson und dem Psychotherapeuten ist erforderlich, um gemeinsam die Erneuerung der Anordnung zu beurteilen. Bei mehr als 30 Sitzungen wird eine psychiatrisches Gutachten erstellt, das an die Versicherung weitergeleitet wird, um die Erstattung der Kosten für die Psychotherapie zu gewährleisten.

In Krisensituationen kann eine Anordnung für 10 Psychotherapiesitzungen von Personen mit einem Facharzttitel aus allen medizinischen Fachbereichen verschrieben werden.

 

Kostenübernahme durch die Zusatzversicherung
Seit Inkrafttreten des Anordnungsmodells können psychotherapeutische Leistungen nicht mehr über die Zusatzversicherungen abgerechnet werden.

 

Selbstzahlung
Als Selbstzahler und Selbstzahlerin sind Sie bereit, die Kosten für die Therapiesitzungen vollumfänglich selber zu übernehmen. Im Erstgespräch vereinbaren wir den verbindlichen Kostenansatz.

 

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